Skip to main content
Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Wegfall der Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine

Die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine endet mit Erhalt oder Versand der Rechnung.

Aber: ich warne Sie eindrücklich davor, jetzt alle Lieferscheine sofort zu vernichten.

  1. Lieferscheine dürfen nur dann vernichtet werden, wenn Sie nicht Teil der Rechnung sind.
    Sobald hier Angaben gemacht sind, die entsprechend meinem Merkblatt "Angaben in Rechnungen" erforderlich sind und nicht auf der Rechnung selbst stehen, wird der Lieferschein als Buchungsbeleg auch weiterhin benötigt.
    Nur dann, wenn sich alle erforderlichen Angaben aus der Rechnung selbst ergeben, darf der Lieferschein nach Erhalt der Rechnung vernichtet werden.
  2. Noch nicht geklärt ist, ob der Wegfall der Aufbewahrungsfrist auch für alte Lieferscheine gilt oder ob für diese Lieferscheine die bisherige Aufbewahrungsfrist weiterhin Bestand hat.

Daher: bitte vernichten Sie Ihre Lieferscheine nicht vorschnell.