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Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Tschüß Tankgutschein

Durch eine Gesetzesänderung ist die bisherige Handhabe zur Sachleistungen Tanken der Mitarbeiter tot.

Das BMF hat hierzu am 13.04.2021 ein BMF-Schreiben erlassen, das einige Fragen klärt.

Vereinfacht gesagt: "Tschüß Tankgutschein", denn die bisher übliche Handhabung, dass der Mitarbeiter zur Tankstelle fährt und der Arbeitgeber dann den Beleg erstattet, wird zukünftig als nachträgliche Kostenerstattung und somit als Geldleistung angesehen und ist damit steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn!

Was geht:

Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber einen Gutschein kaufen und dem Mitarbeiter überlassen, der gemäß Randziffer 11 dieses BMF-Schreibens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt (begrenzter Kreis der Akzeptankstellen)

  • Einkaufsgutschein bei einer Tankstelle, mit der der Mitarbeiter nur bei dieser Tankstelle (Benzin oder andere Waren) einkaufen kann
  • Einkaufsgutschein bei einer Tankstelle, mit der der Mitarbeiter bei jeder Tankstelle dieser Kette (Benzin oder andere Waren) einkaufen kann
  • Einkaufsgutschein einer anderen Kette, mit der der Mitarbeiter bei jedem Unternehmen dieser Kette einkaufen kann
  • Einkaufsgutschein eines lokalen Unternehmens
  • Gutscheine städtischer Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde, z.B. Backnanger Einkaufsgutscheine
  • Centergutscheine, z.B. Breuningerland

Ein vom Arbeitgeber selbst ausgestellter Gutschein wird nur dann anerkannt, wenn die Akzeptanzstelle aufgrund eines Vertrags direkt mit dem Arbeitgeber abrechnet, er also direkt an die Akzeptanzstelle (kann auch eine Tankstelle sein) zahlt. Da das sehr umständlich ist, wird dies wahrscheinlich sehr selten vorkommen!

Was geht nicht:

  • Der Mitarbeiter fährt zur Tankstelle, reicht den Beleg beim Arbeitgeber ein, der die Kosten dann an den Mitarbeiter erstattet
  • Wertguthaben, die überregional ohne Einschränkungen des Anbieters eingelöst werden können (z.B. Amazon-Gutschein)