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Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Krankengeld für Selbständige in den gesetzlichen Krankenkassen

Sie sind selbständig und sind in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert?

Falls nein, ist der nachfolgende Beitrag für Sie nicht relevant.

Falls ja, erhalten Sie nach Informationen des Bundes der Selbständigen ab 01.01.2009 kein Krankengeld mehr!

Was ist passiert:
Das Krankengeld für Selbständige ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und läuft daher als eine Folge der Gesundheitsreform zum 31. Dezember 2008 automatisch aus. Die Krankenkassen haben nicht die Pflicht, die Versicherten hierüber zu informieren.

Der Bund der Selbständigen teilt weiterhin mit, dass alle Krankenkassen ab 2009 eine Zusatzversicherung zur Absicherung dieses Risikos anbieten würden. Dieser Tarif muss extra abgeschlossen werden. Beim Abschluss ist zu beachten, dass dieser Zusatz-Tarif den Versicherten aber für 3 Jahre an die betreffende Krankenkasse binden würde. Die Prämie für diesen Zusatz-Tarif werden die Krankenkassen voraussichtlich erst im November 2008 veröffentlichen.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, wäre es ratsam, sich hierüber und über mögliche Alternativen frühzeitig zu informieren.

Erfreulicherweise wurde das Krankengeld für Selbständige, die in gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, mit Wirkung ab 01.08.2009 wieder eingeführt.

Es gibt nunmehr folgende Wahloptionen:

  1. Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemienen Beitragssatzes
  2. kein Anspruch auf Krankengeld bei Zahlung des ermäßigten Beitragssatzes In der 2. Variante müssen Sie für Verdienstausfälle ab der 7. Krankheitswoche selbst vorsorgen. Ohnehin müssen Sie sich darum kümmern, ob und wie Sie Verdienstausfälle in den ersten 6 Krankheitswochen absichern möchten.