Zum Hauptinhalt springen
Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Belege auf Thermopapier

Da mir immer wieder Belege auf Thermopapier begegnen, die nicht "haltbar" gemacht wurden und daher unleserlich sind, weise ich auf die Vorgehensweise zur Sicherung der Geltendmachung hin.

Das sogenannte „Thermopapier“, das z.B. als Faxrollen und auch bei Kassenzetteln vorkommt, verblasst nach einiger Zeit so stark, dass bei später stattgefundenen Prüfungen die Belege gar nicht oder fast nicht mehr lesbar waren.
Das Bundesfinanzministerium hat daher einen Erlass herausgegeben, in dem steht, dass Belege auf diesem Thermopapier nach Erhalt auf irgendeine Weise derart „konserviert“ werden müssen, dass der Inhalt des Belegs auch nach dessen vollständigem oder teilweisem Verblassen noch lesbar ist. Hierzu bietet sich z.B. an, den Beleg zu kopieren, einzuscannen oder zu laminieren.
In der Praxis sind mir bislang Kassenzettel bei der Deutschen Post, in Gaststätten, bei Tankstellen und vereinzelten anderen Unternehmen begegnet. Immer dann, wenn Ihnen das Papier, auf dem dieser Beleg gedruckt wurde, „schmierig“ erscheint, wäre es also ratsam, den Inhalt des Belegs auf eine dieser Weisen vor dem Verblassen zu schützen.