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Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Mandanten

  • Privatpersonen 
    (insbesondere mit Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Renten)
  • Handwerksbetriebe
  • Industrie- und Handelsbetriebe
  • Freiberufler
  • Berufssportler

Sonderberatung

Dieser Bereich umfasst die Beratung zu:

  • Existenzgründung
  • Finanzierungsberatung
  • Investitionsberatung
  • Betriebswirtschafltiche Beratung

Steuerberatung

Dieser Bereich umfasst die Beratung in allen steuerlichen Fragen, z.B.:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung
  • Beratungen bei Firmengründung, -umstrukturierung, –verkauf
  • Beratungen zu steuerlichen Auswirkungen von beabsichtigten Vertragsgestaltungen

Lohnbuchhaltung

Dieser Bereich umfasst:

  • die Bearbeitung Ihrer Löhne nach den von Ihnen ermittelten Zahlen
  • Führung Ihrer Lohnkonten in der vorgeschriebenen Form
  • Erstellung von Lohn-Abrechnungen
  • Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung
  • Erstellung der Meldungen an die Krankenkasse(n)

Finanzbuchhaltung

Dieser Bereich umfasst die Buchhaltung in der vorgeschriebenen
Form einschließlich Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen,
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Summen- und Saldenlisten.

Bei Bedarf wird auch die Führung der Offenen-Posten angeboten.

Jahresabschlüsse

Dieser Bereich umfasst die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Gewinnermittlungen mit Vermerk auf Grundlage der Finanzbuchhaltung oder (nur bei kleinen Gewinnermittlungen, die keine laufende Buchhaltung erfordern) auf Grundlage Ihrer Belege. Soweit die Zahlen erläuterungsbedürftig sind, wird ein Erläuterungsbericht erstellt. Des Weiteren wird das Anlagevermögen geführt.

Bei Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs wird des Weiteren der vorgeschriebene Anhang bzw. die Angaben unter der Bilanz erstellt und, sofern von Ihnen gewünscht, auch die gesetzlich geforderte Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger in die Wege geleitet.

Steuererklärungen

Hierunter fallen z.B.:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes