Boni der gesetzlichen Krankenkassen
Wie Sie bereits von mir und sicher auch aus der Presse erfahren haben, hat der BFH geurteilt, dass Boni der gesetzlichen Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten den Sonderausgabenabzug nicht mindern dürfen.
Die Finanzverwaltung hatte hier bisher die Meinung vertreten, dass diese Erstattungen bei den gezahlten Beiträgen zu mindern sei.
Wenn Sie hiervon betroffen sind, wird Ihnen Ihre Krankenkasse im Laufe des Jahres 2017 eine Bescheinigung auf Papier zusenden, die Sie dann bitte an mich zur Weiterleitung an Ihr Finanzamt geben.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht jede Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse hiervon betroffen ist. Das BFH-Urteil gilt lediglich für
- selbst finanzierte Gesundheitsleistungen,
- die nicht im Leistungsumfang der Krankenversicherung erfasst sind und
- die Krankenkasse diese im Rahmen des jeweiligen Bonusmodells erstattet.